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Kommissionen

Die ständigen und vorberatenden Kommissionen der Kirchensynode bereiten deren Geschäfte vor.

Kommissionen

02.12.2010 16:42

Die Kirchensynode kennt ständige Kommissionen und vorberatende Kommissionen für einzelne Geschäfte. Ständige Kommissionen sind:

  • Geschäftsprüfungskommission
  • Finanzkommission

Die Kirchensynode ist befugt, zu jedem von ihr zu behandelnden Geschäft in jedem Stadium der Behandlung eine Kommission zur Prüfung und Antragstellung einzusetzen. Die Bestellung von Kommissionen und die Ernennung ihrer Mitglieder erfolgt in der Regel durch das Büro der Kirchensynode.

Das Verfahren und die Arbeitsweise der Kommission sind in der Geschäftsordnung der Kirchensynode geregelt.

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Die Finanzkommission prüft Anträge des Kirchenrates in finanzieller Hinsicht.

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