Kommissionen
Die ständigen und vorberatenden Kommissionen der Kirchensynode bereiten deren Geschäfte vor.
Kommissionen
02.12.2010 16:42
Die Kirchensynode kennt ständige Kommissionen und vorberatende Kommissionen für einzelne Geschäfte. Ständige Kommissionen sind:
- Geschäftsprüfungskommission
- Finanzkommission
Die Kirchensynode ist befugt, zu jedem von ihr zu behandelnden Geschäft in jedem Stadium der Behandlung eine Kommission zur Prüfung und Antragstellung einzusetzen. Die Bestellung von Kommissionen und die Ernennung ihrer Mitglieder erfolgt in der Regel durch das Büro der Kirchensynode.
Das Verfahren und die Arbeitsweise der Kommission sind in der Geschäftsordnung der Kirchensynode geregelt.
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Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission der Kirchensynode prüft die Geschäftsführung von Kirchenrat und Rekurskommission.
