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Kirchensynode

Die Kirchensynode ist das Parlament der Zürcher Landeskirche. Sie übt im Zusammenwirken mit der Gesamtheit der Stimmberechtigten der Landeskirche die gesetzgebende Gewalt (Legislative) aus.

Im April 1528 versammelte sich unter dem Vorsitz Huldrych Zwinglis zum ersten Mal die Synode der reformierten Kirche Zürichs. Während beinahe vier Jahrhunderten tagte sie als reine Pfarrerversammlung mit eingeschränkter Kompetenz. Dem volkskirchlichen Gedanken entsprechend wurde sie 1895 als gemischte Synode von Theologen und Laien neu geschaffen.

Die Kirchensynode (Legislative) verhandelt nach parlamentarischen Regeln in öffentlich zugänglichen Sitzungen im Rathaus in Zürich. In der Regel findet vierteljährlich (März, Juni, September und November) eine ordentliche Versammlung statt. Hinzukommen ausserordentliche Versammlungen nach Bedarf statt. Die Aufgaben und Befugnisse der Kirchensynode sind in der Kirchenordnung festgelegt, ihre Organisation und Arbeit in einer Geschäftsordnung geregelt. Die Kirchensynode zählt 120 Mitglieder, zuzüglich je einer Vertretung der französisch-, italienisch- und spanischsprachigen Kirchgemeinschaften (180 Mitglieder bis Ende der Amtsdauer 2007–2011). Diese vertreten die gesamte reformierte Einwohnerschaft des Kantons und werden alle vier Jahre im Verfahren der Mehrheitswahl an der Urne gewählt. Es bestehen dieselben Wahlkreise wie bei den Wahlen in den Kantonsrat. Die Mehrheit der Vertreterinnen und Vertreter eines Wahlkreises darf nicht als Pfarrerin, Pfarrer, Angestellte oder Angestellter im Dienst einer Kirchgemeinde oder der Landeskirche stehen.

Die Geschäftsordnung der Kirchensynode finden Sie hier.

 

Weitere Auskünfte über die Kirchensynode erteilt das Sekretariat Synodales.

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