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Kanzlei und Rechtsdienst

13.04.2012 15:52

Die Kanzlei führt das Protokoll des Kirchenrates und begeleitet dessen Sitzungen  administrativ. Sie vollzieht die Beschlüsse des Kirchenrates und führt einen Grossteil der kirchenrätlichen Korrespondenz. Sie betreut das Archiv des Kirchenrates und steht für Fragen der Archivführung zur Verfügung.

Der Rechtsdienst bietet dem Kirchenrat, den Organen der Kirchensynode und den Bezirkskirchenpflegen administrative, rechtliche und planerische Unterstützung. Daneben steht er für Rechtsauskünfte und -beratungen zugunsten der Kirchgemeinden und der Gesamtkirchlichen Dienste zur Verfügung. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anwendung von Kirchengesetz, Kirchenordnung und weiteren kirchlichen Erlassen sowie des ergänzend anwendbaren staatlichen Rechts.

Der Rechtsdienst erteilt zudem Auskünfte zu Fragen der Kirchenmitgliedschaft (Kircheneintritte, Kirchenaustritte) und stellt den Pfarrerinnen und Pfarrern sowie den Kirchgemeinden die nötigen Formulare zur Verfügung.

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