Personalvertretung
Die Personalvertretung kurz erklärt
Die Personalvertretung (PV) setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der gesamtkirchlichen Dienste zusammen. Grundsätzlich sollte jede Abteilung vertreten sein. Die PV basiert auf dem Mitwirkungsstatut von 1999 und dem Reglement für die Personalvertretung von 2000.
In erster Linie wirkt sie im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamtkirchlichen Dienste der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich und nimmt in Konfliktsituationen eine vermittelnde Funktion ein. Die PV trifft sich nebst ihren Sitzungen einmal im Jahr mit dem Kirchenrat zu einer paritätischen Kommission. Zudem wird sie in neue Projekte des Personaldienstes einbezogen und vertritt die Interessen der Mitarbeitenden z.B. bei der neuen Personalverordnung resp. der entsprechenden Vollzugsverodnung.
Anliegen oder Fragen an die PV personalvertretung@zh.ref.ch
E-mails werden vertraulich behandelt und ohne Rücksprache werden keine Drittpersonen einbezogen.
Artikelaktionen
Mitglieder der Personalvertretung
Präsidium vakant
personalvertretung@zh.ref.ch
Hans-Jörg Schönfelder
Die kirchliche Fachstelle bei Arbeitslosigkeit DFA
hans-joerg.schoenfelder@dfa.ch
044 298 60 82
urs.woodtli@zh.ref.ch
044 258 92 59
Artikelaktionen
Mitwirkungsstatut
mitwirkungsstatut1999.pdf
—
PDF document,
2'996 kB (3'068'613 bytes)
Artikelaktionen
Ombudsmann Kanton Zürich
Die Adresse lautet: http://www.ombudsmann.zh.ch
