Werke und Beiträge
Die Fachstelle Werke und Beiträge
Die Fachstelle Werke und Beiträge organisiert das Beitrags- und Kollektenwesen der Landeskirche. Sie begutachtet jährlich rund 200 Beitragsgesuche. Die Zürcher Landeskirche gibt etwa sieben Millionen Franken pro Jahr an andere Institutionen weiter. Die grössten Beiträge gehen an den Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK), an die Reformierten Medien und an die Bildungshäuser im Einflussbereich der Landeskirche. Details dazu finden sich jeweils im Jahresbericht und in der Jahresrechnung der Landeskirche.
Werke und Beiträge plant und koordiniert die Erhebung und Verteilung der kantonsweit angeordneten Kollekten. Die Stelle gibt jeweils im September die Broschüre mit den Kollektenempfehlungen für das folgende Jahr heraus.
Dem kirchenrätlichen Ressort Werke und Beiträge (Kirchenrätin Jeanne Pestalozzi-Racine) sind die Kurs- und Bildungshäuser eingegliedert. Somit befasst sich die Fachstelle auch mit Fragen rund um die Häuser im Einflussbereich der Landeskirche, insbesondere um Kappel und Boldern.
Leitung:
Peter Ritschard
Blaufahnenstrasse 10
8001 Zürich
Tel 044 258 92 28 (Dienstag bis Freitag)
Fax 044 258 91 22
peter.ritschard@zh.ref.ch
Artikelaktionen
Beitragsgesuche an den Kirchenrat
Was sind die Beurteilungskriterien?
- Das Projekt ist kirchennah
- Es hat überregionale Ausstrahlung
- Projekte im Ausland werden nur durch die Hilfswerke unterstützt
Was gehört zu einem Gesuch?
Das Gesuch ist in einfacher Ausfertigung mit folgendem Inhalt einzureichen:
- Begleitbrief (persönlich unterschrieben) mit Kurzinformationen, 1 bis 3 A4 Seiten,
- Projektdokumentation mit Angaben zu:
- Projektziel und Publikum
- Projektrealisierung
- Zeitlicher Ablauf, Meilensteine
- Verbreitung des Endproduktes
- Finanzplan mit Angaben zu:
- Eigenleistung
- erwartete Erträge
- erwarteter Beitrag von anderen Institutionen
- Liste der angeschriebenen Organisationen betreffend Unterstützung
- gewünschter Beitrag des Kirchenrates
- Einzahlungsschein
- Informationen zur Trägerschaft:
- Statuten
- Bilanz und Erfolgsrechung
- Letzter Jahresbericht
- Revisionsbericht
Wann entscheidet der Kirchenrat?
In der Regel dreimal jährlich
Für Auskünfte:
Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Zürich
Werke und Beiträge
Peter Ritschard
Blaufahnenstr. 10
8001 Zürich
Telefon 044 258 92 28
peter.ritschard@zh.ref.ch
