Grundlagen
Grundlagen Musik
Singen und Musizieren sind elementare Gestaltungsmittel im Gottesdienst, beim Feiern und im Gemeindeaufbau. Die Integration verschiedener Musikstile ermöglicht die Beteiligung Aller. Die Vielfalt an musikalischen Angeboten äussert sich im Gemeindegesang, in Chören und Ensembles für unterschiedliche Altersgruppen, in Orgel-, Instrumental- und Vokalmusik.
Die Fachstelle «Musik» unterstützt die Kirchgemeinden und ihre Mitarbeitenden mit Kursen, Materialien, Projektarbeit und Beratung im gottesdienstlichen und musikalischen Bereich.
Artikelaktionen
Merkblatt Beauftragung
Merkblatt Beauftragung-Einsetzung 134 KO.pdf
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Artikelaktionen
Beauftragung Kirchenmusikerinnen und -musiker
Die Beauftragung ist die Aufnahme in den kirchenmusikalischen, diakonischen oder katechetischen Dienst. Sie erfolgt durch ein Mitglied des Kirchenrates. Der Kirchenrat regelt die Voraussetzungen und die Form der Beauftragung. Die Einsetzung in den Dienst einer Kirchgemeinde erfolgt im Rahmen eines Gottesdienstes durch ein Mitglied der Kirchenpflege, für Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Diakonatskapitels.
(Art. 134 Abs. 1–3 KO)
