Kollekten

Landeskirchliche Kollekten: 14 Kollekten werden vom Kirchenrat angeordnet. Sie betreffen Aufgaben, welche zu unterstützen sich die Landeskirche als Ganze verpflichtet hat. Die Kirchgemeinden setzen ein besonderes Zeichen der Solidarität, wenn sie sich alle zusammen daran beteiligen.
