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Grundlagen

23.01.2011 11:06
Thema "Landeskirche und Migrationskirchen"

Art. 14 der Kirchenordnung richtet den Blick auf die sog. Migrationskirchen:

  • „Die Landeskirche pflegt Beziehungen zu evangelischen Werken, Gemeinschaften und Migrationskirchen, die auf dem Boden des reformatorischen Glaubens- und Schriftverständnisses stehen.“

 

Das Thema „Landeskirche und Migrationskirchen“ hat der Kirchenrat in einem Konzept dargelegt: Mehr ...

Mit der Koordinationsstelle für Migrationskirchen sowie dem Zentrum für Migrationskirchen im Kirchgemeindehaus Wipkingen haben Stadtverband und Landeskirche wichtige Akzente zur Pflege der Beziehung mit den Migrationskirchen gesetzt.

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