Ansichtssache
Geld, jeden Monat, für alle, bedingungslos?
Die öffentliche Debatte in der Schweiz ist um ein Thema reicher: Mit der am 11.April 2012 lancierten Volksinitiative für ein „Bedingungsloses Grundeinkommen“. 18 Monate haben die Initiantinnen und Initianten Zeit, 100.000 Unterschriften zu sammeln, damit das Schweizer Stimmvolk über die Annahme eines neuen Artikels 110a in der Bundesverfassung abstimmen kann, der die grundsätzliche Einführung eines Grundeinkommens regeln würde. Über die konkrete Höhe soll bei Annahme der Initiative in einem zweiten Schritt abgestimmt werden. Im Gespräch sind Einkommen zwischen 2000 und 2500 Franken.
Die Idee des Grundeinkommens ist bestechend einfach: Jeder und jede soll monatlich eine Zahlung erhalten, die eine menschenwürdige Existenz ermöglicht. Punkt. Die Zahlung erfolgt ohne Bedingungen, d.h. ohne Nachweis einer besonderen Bedürfnislage, sondern, um es einfach zu sagen: Weil wir Menschen sind. Eine faszinierende Idee, die inzwischen weltweit diskutiert wird. Entsprechend viele Modelle und Umsetzungsvorschläge gibt es. Deshalb an dieser Stelle einige Überlegungen zu den grundlegenden Ideen und erhofften Wirkungen: in der Arbeitswelt, in der Gesellschaft und in Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit.
Wie geht es Ihnen am Arbeitsplatz? Was würden Sie tun, wenn Sie über ein bedingungsloses Grundeinkommen von 2500 Franken verfügen würden? Würden Sie aufhören zu arbeiten? Würden Sie weitermachen wie bisher, Teilzeit oder Vollzeit arbeiten? Viele würden sagen: Das kommt ganz drauf an.
Ein gleiches Grundeinkommen für alle – die Schweizer Initiative möchte für Kinder Abstufungen vornehmen – stellt die gesellschaftlichen Denkmuster und Funktionsweisen in mehrfacher Hinsicht auf den Kopf. Einkommen generiert sich normalerweise aus Vermögen, Transferleistungen des Staates und Arbeitseinkommen. Einkommen entsteht bisher, weil wir entweder fleissig wie die Bienen sind, Leistung erbringen, oder auch, weil wir zu den glücklichen Menschen gehören, die Vermögen erben. In genau definierten Ausnahmefällen, in besonderen Lebenslagen oder wenn wir in unverschuldete Not geraten, also bedürftig sind, greift uns die soziale Gemeinschaft mit einem „Transfereinkommen“ unter die Arme, meist zeitlich befristet. Dabei kennzeichnet „Leistung und Arbeit“ mehr denn je unsere Gesellschaft, und zwar in mehrfacher Hinsicht: Wenn wir im Arbeitsleben stehen, sind wir sozial integriert. Je nach Tätigkeit geniessen wir Ansehen oder werden zumindest nicht schief angesehen. Arbeit zu haben kann auf der persönlichen Ebene eine Quelle von Selbstbewusstsein und Anerkennung sein. Diese hohe Bedeutung der Arbeitswelt fördert aber auch unsere Abhängigkeit, ökonomisch und auch psychisch. Dieser Tatbestand kann sich jedoch dann als Zwangsjacke entpuppen, wenn die Bedingungen der Arbeit schwierig sind: Arbeitsverdichtung, Standardisierung von Abläufen, geringe Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume sind die Hauptfaktoren, die heute zum „Ausbrennen“ führen. Die Internationalisierung der Produktion von Gütern und Dienstleistungen erhöht die Unsicherheit, seinen Arbeitsplatz zu verlieren.
Das Grundeinkommen will Abschied nehmen von einer Gesellschaft, in der Würde und Wert des Menschen zu stark über Attribute wie Leistung und bestimmte Lebenslagen definiert sind. Das Grundeinkommen stellt Humanität und Menschenwürde ohne weitere Bedingung in den Vordergrund. Ich denke auch, dass so Stigmatisierungen von Arbeitslosen und Ausgesteuerten entgegengewirkt werden könnte. Ob das Grundeinkommen jedoch eine grössere Unabhängigkeit von bezahlter Arbeit ermöglicht – da bleibe ich eher skeptisch. Das Grundeinkommen in Höhe von 2000 oder 2500 Franken ermöglicht es Singles nicht, sich gänzlich von bezahlter Arbeit zu verabschieden. Aus den genannten Gründen über die Bedeutung der Arbeitswelt kann ich auch nicht daran glauben, dass die Mehrheit der Bevölkerung sich, wie von einigen befürchtet, in die „Hängematte“ verabschieden. Auch Menschen mit geringer Qualifikation bleiben in grösserer Abhängigkeit – zwar kann es sein, dass man sich, mit einem Grundeinkommen versehen, nach einer anderen Arbeit umsieht. Ohne eine „flankierende Massnahme“ einer Fortbildung oder Qualifizierung erhöht sich die Chance auf eine bessere Arbeit mit mehr Sicherheit und Freiraum nicht. Ein Grundeinkommen mag dennoch die Freiheitsgrade erhöhen, eine solche zu absolvieren.
Wir kommen an diesem Punkt bereits auf die wichtige Frage, was denn in Zukunft mit den ungeliebten, aber notwendigen Arbeiten passiert. Götz Werner, der Inhaber der deutschen Drogeriemarktkette „dm“ geht davon aus, dass aufgrund eines Grundeinkommens weniger Menschen bereit sind, diese Arbeiten zu tun. Ich denke an verdichtete oder wenig angesehene Tätigkeiten wie Reinigen, Kassieren, Fliessbandarbeit. Weil weniger Menschen bereit und auch darauf angewiesen sind, diese Arbeiten zu dem bisherigen Preis zu erledigen, werden nach Götz Werner die Löhne in diesem Bereich ansteigen. Dies hat allerdinge auch Konsequenzen für die Unternehmen, da dies mit Steigerungen der Lohnstückkosten verbunden ist. Ein spannendes Gedankenexperiment, das zudem nur dann funktioniert, wenn der dann vorhandene Arbeitskräftebedarf in diesem Bereich nicht durch vermehrte und gezielte Migrationsströme befriedigt wird.
Die Personen, die in besser bezahlten und mit mehr Freiräumen und Prestige ausgestatteten Jobs sitzen, werden, denke ich, zunächst trotzdem weiterarbeiten, aufgrund der vielen persönlichen und sozialen Anreize. Und auch der finanziellen: Die Bedeutung des eigenen Einkommens bemisst sich für viele nicht daran, was man selbst zum Leben eigentlich benötigt, sondern daran, was der Nachbar oder die Kollegin verdient.
Das Grundeinkommen soll zur Erhöhung der persönlichen Freiräume beitragen. Freiwilliges Engagement, das im öffentlichen Raum stattfindet, unentgeltlich für Dritte geleistet wird, in Vereinen, Assoziation, Initiativen aller Art, wird, so die Annahme, vom Grundeinkommen profitieren. Mehr Menschen können nun das tun, was sie als sinnvolle Tätigkeit empfinden, auch oder gerade weil sie unbezahlt ist. Freiwilliges Engagement wird in der Schweiz von ca. einem Drittel der Bevölkerung ab 15 Jahren geleistet. Interessant ist, dass nicht der Zeitfaktor ausschlaggebend ist für ein Engagement, sondern der Bildungsgrad, der eigene Wohlstand sowie die bestehende soziale Integration: „Je integrierter, desto integrierender“, könnte man sagen. Die Annahme, dass mehr Zeit dazu führt, dass mehr freiwilliges Engagement geleistet wird, würde ich so nicht teilen. Vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft und den Anforderungen an steigende Pflege- und Versorgungstätigkeiten sehe ich eher gar die Gefahr, dass der soziale Druck, einem „freiwilligen Engagement“ nachzugehen, ins Gegenteil umkehrt, frei nach dem Motto: „Jetzt hast Du schon ein Grundeinkommen, jetzt kannst Du auch schliesslich etwas für die Gesellschaft tun!“. Dieselbe Befürchtung teile ich in puncto Haus- und Familienarbeit. Solange die Arbeitsteilung besteht, dass Haus- und Familienarbeit und der (Teilzeit-)Job in Frauenhand liegt, die Vollzeiterwerbstätigkeit und weitgehende Freistellung von Haus- und Familienarbeit von Männern wahrgenommen wird, wird ein Grundeinkommen wenig daran ändern. Je nach Arbeitsmarktlage trägt es eher dazu bei, dass die Befreiung von Arbeitszwängen aus tendenziell schlechter bezahlten, monotoneren Jobs dazu führt, Frauen dazu aufzufordern sich zu „befreien“ für mehr Haus- und Familienarbeit. Etwas anders dürfte es für Frauen ohne Kinder bzw. kinderlose Haushalte aussehen: Hier sind Haus- und Familienarbeit zwar auch ungleich verteilt, aber nicht in gleichen Ausmass wie in Haushalten mit Kindern. Und grundsätzlich gilt auch: Ein Freiraum ist nur dann ein Freiraum, wenn jede/r auch selbst beschliessen kann, was sie oder er draus macht.
So ist der Zugewinn des Grundeinkommens für ein menschenwürdiges und selbstbestimmteres Leben nicht per se schon gegeben, wenn es ein Grundeinkommen gibt. Der erwartete gesellschaftliche Wandel ist abhängig von vielen Rahmenbedingungen bezüglich Arbeitswelt, freiwilligem Engagement sowie Haus- und Familienarbeit, die man zur Erreichung der genannten Ziele noch zu wenig in der breiten Debatte mitreflektiert. In diesem Sinne ist ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht bedingungslos. Und wie man es dreht und wendet: Um die Wirkungen abschätzen zu können, ist die Generierung konkreter praktischer Erfahrungen notwendig. Ein regionaler mehrjähriger Feldversuch würde sich lohnen.
Was meinen Sie? Schreiben Sie uns Ihre Meinung!
Oder diskutieren Sie mit an unserer Diskussionsveranstaltung am
18. Oktober 2012, Zentrum Karl der Grosse, 18.30 Uhr, bei der es unter anderem um die Finanzierung des Grundeinkommens gehen wird.
Freundliche Grüsse
Ihre Jeannette Behringer
Artikelaktionen
Occupy-Bewegung und Kirchen
Wo Menschen gegen Ungerechtigkeit protestieren, ist die Kirche ihre natürliche Verbündete. Sollte man meinen. Denn wenn es etwas gibt, wofür die Kirche in Sachen Wirtschaft und Ethik steht, dann doch wohl für Gerechtigkeit. Kein Wunder also, dass Rowan Williams, der Erzbischof von Canterbury und Oberhaupt der anglikanischen Kirche sich mit den Besetzern vor der Londoner St. Paul’s Cathedral solidarisiert hat: „Time for us to challenge the idols of high finance“, lautet die Überschrift seines Artikels, der am 1. November in der Financial Times erschienen ist.
Wenig ist bislang von den Schweizer Kirchen zur Occupy-Bewegung zu hören gewesen, sieht man einmal davon ab, dass die Kirchgemeinde St. Peter in Zürich ihr Gemeindehaus für ein Treffen zwischen Bankenvertretern und Kritikern zur Verfügung gestellt hat. Dabei wäre es nicht sehr riskikoreich, sich auf die Seite der Besetzerinnen und Besetzer zu stellen. Denn wenn selbst Brady Dougan, der CEO der Credit Suisse im Schweizer Fernsehen Verständnis für die Proteste zeigt, ist die Gefahr, dass man mit solchen Solidaritätsbekundungen Leute verärgert, nicht allzu gross.
Warum also die Zurückhaltung? Vielleicht rührt sie daher, dass nicht wirklich klar ist, wofür genau die Occupy-Bewegung eigentlich steht. Viele ihrer Forderungen stossen ja gerade deshalb auf so viel Sympathie, weil sie recht vage sind. Wer wäre schliesslich nicht für mehr Gerechtigkeit? Zwar dürfte auch manch allgemein gehaltene Parole wie die nach der Abschaffung des Kapitalismus schon deshalb nicht auf ungeteilte Zustimmung stossen, weil fraglich ist, was hier mit Kapitalismus eigentlich gemeint ist, doch wirklich schwierig wird die Sache dann, wenn es um konkrete Veränderungen geht, wie die Trennung des Investmentbanking vom übrigen Bankgeschäft, die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, die Erhöhung des Eigenkapitals von Banken, die Löhne von Managerinnen und Managern und vieles anderes mehr. Was genau ist zu tun? Was ist sinnvoll und möglich – auf nationaler, internationaler oder globaler Ebene?
Die Enttäuschung und die Empörung über die Entwicklung der Finanzwirtschaft in den vergangenen Jahren sind verständlich und in vielerlei Hinsicht auch berechtigt. Doch jetzt geht es, da hat Rowan Williams recht, darum, Konsequenzen zu ziehen, und dabei steckt der Teufel, wie so oft, im Konkreten. Insofern ist die Zurückhaltung der hiesigen Kirchen im Hinblick auf die Occupy-Bewegung durchaus verständlich. Konkrete Fragen erfordern oft komplexe Überlegungen, und je komplexer die Dinge werden, desto schwieriger lässt sich sagen, welcher der diskutierten Lösungsvorschläge aus einer christlichen Perspektive den Vorzug verdient.
Soll das heissen, dass Kirchenleute sich vor Stellungnahmen zu wirtschaftlichen und anderen ethischen Fragen hüten sollten, sobald es gilt, konkret zu werden? Keineswegs. Nur sollten sie sich, zumindest wenn sie Reformierte sind, in Acht nehmen, wenn sie für sich in Anspruch nehmen, für die Kirche zu sprechen. Ohnehin ist fraglich, ob die primäre Funktion kirchlicher Stellungnahmen darin besteht, medienwirksam einen Standpunkt in der Öffentlichkeit zu markieren und Einfluss auf die Wirtschaft, die Politik oder wen auch immer auszuüben, oder ob sie nicht zunächst und vor allem die Aufgabe haben, uns Christinnen und Christen bei der Bildung eines eigenen Urteils behilflich zu sein.
Fragen, Anmerkungen, Kommentare? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung
Artikelaktionen
Whistleblowing
Vom Zürcher Bezirksgericht ist Elmer zwei Tage später wegen Drohung, mehrfacher versuchter Nötigung und mehrfacher Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Gegen das Urteil hat der frühere Banker Berufung eingelegt. Er macht moralische Motive geltend: Die kriminellen und zweifelhaften Praktiken der Banken im Offshore-Geschäft habe er nicht länger mittragen können und sich deshalb entschlossen, an die Öffentlichkeit zu gehen.
Kurz nach seiner Verurteilung wurde Elmer erneut festgenommen und sitzt jetzt in Untersuchungshaft. Die Zürcher Staatsanwaltschaft prüft, ob er mit der Übergabe der CDs an Wikileaks erneut gegen das Bankengesetz verstossen hat.
Ob Elmer ein Whistleblower ist oder nicht, darüber kann man streiten, und wie dieser Streit ausgeht, hängt nicht zuletzt davon ab, wie man den Begriff definiert. Muss, wer als Whistleblower gelten will, moralisch vollkommen integer sein und sich entsprechend verhalten? Dann dürfte es schwierig sein, Elmer als Whistleblower zu bezeichnen. Denn Zweifel an der Lauterkeit seiner Motive und Methoden sind zumindest erlaubt.
Klar ist aber auch: Whistleblowing hat es schon vor Elmer und vor Wikileaks gegeben. Dabei ist fast allen Fällen eines gemeinsam: Die Protagonistinnen und Protagonisten berufen sich auf die Moral. Zu Recht? – Ein Antwortversuch in fünf Thesen:
1. Whistleblowing ist moralisch gesehen nicht unproblematisch
Gelegentlich wird behauptet, Whistleblowing sei – zumindest im wirtschaftlichen Kontext – moralisch unbedenklich. Wer glaube, Angestellte schuldeten ihrer Firma oder ihren Vorgesetzten Loyalität, irre. Denn wirtschaftliches Handeln basiere darauf, dass alle Individuen ihre eigenen Interessen verfolgen würden. Für Chefs gelte dies ebenso wie für Angestellte. Und weil dies so sei, gebe es auch keinen Grund, nicht sofort an die Öffentlichkeit zu gehen, wenn das eigene Unternehmen die Gesellschaft schädige.
Ganz so einfach liegen die Dinge meiner Ansicht nach nicht. Zwar lässt sich die aus dem Sport entlehnte Rede vom Team nicht ohne weiteres am die Wirtschaft übertragen. Dennoch können und sollten auch Unternehmen mehr als nur instrumentellen Wert für Individuen haben. Jedenfalls wünschen wir alle uns, in solchen Zusammenhängen zu arbeiten. Denn eine Arbeit, mit der man sich identifizieren kann und die mehr ist als ein blosser Job zum Gelderweb ist erfüllender. Eine Organisation, die bemüht ist, solche Bedingungen zu schaffen, ist auf die Loyalität ihrer Mitglieder angewiesen und verdient sie auch.
2. Whistleblowing ist nicht zwangsläufig unmoralisch
Sind Whistleblower illoyal? Vielleicht nicht, wenn man die langfristigen Interessen einer Organisation vor Augen hat, die auf diese Weise u.U. vor grösserem Schaden bewahrt wird. Denkt man stattdessen an das kurzfristige Interesse einer Organisation und daran, dass Whistleblowing in aller Regel mit Ungehorsam verbunden ist, kann man durchaus von Illoyalität sprechen. Illoyalität ist jedoch nicht gleichbedeutend mit Unmoral und die Forderung nach Loyalität umgekehrt nicht unbedingt Ausdruck von Moralität. – Wie heisst es doch so schön: „When an organization wants you to do right, it asks for your integrity, when it wants you to do wrong, it demands your loyality.”
Wer illegales Verhalten oder schwerwiegende Missstände bedingungslos deckt, mag zwar loyal gegenüber seinen Vorgesetzten handeln und gegenüber der Organisation, der er angehört, aber nicht moralisch richtig.
3. Whistleblower müssen bestimmte Bedingungen erfüllen
Whistleblowerinnen und Whistleblower, die sich an die Behörden oder die Öffentlichkeit wenden, sind nicht einfach deshalb im Recht, weil sie damit einen Missstand beseitigen helfen. Denn auch ein guter Zweck heiligt nicht jedes Mittel.
Abgesehen davon, dass es sich bei dem betreffenden Missstand nicht um eine Bagatelle handeln darf, sondern um einen Tatbestand, von dem ein ernsthafter Schaden für die Allgemeinheit oder bestimmte Stakeholder einer Organisation ausgeht oder auszugehen droht, sollte man, bevor man an die Öffentlichkeit geht, vorgängig alle internen Mittel und Wege ausgeschöpft oder doch zumindest sorgfältig geprüft haben. – Eben dies ist bei Esther Wyler und Margrit Zopfi, den beiden mit dem Publikumspreis Prix Courage ausgezeichneten Whistleblowerinnen aus dem Zürcher Sozialamt, offenbar nicht der Fall gewesen, weshalb mir der Schuldspruch des Zürcher Obergerichts auch gerechtfertigt erscheint.
Dass es Fälle gibt, in denen der interne Weg nicht zur Beseitigung, sondern zur Verschleierung der betreffenden Missstände führt, will ich damit nicht in Abrede stellen. Wer allen Grund zu der Annahme hat, es mit einem solchen Fall zu tun zu haben, dem sollte man keinen Vorwurf machen, wenn er von vornherein den externen Weg einschlägt.
4. Whistleblowing kann zur moralischen Pflicht werden
Dass etwas moralisch erlaubt ist, heisst nicht, dass es auch moralisch geboten oder verpflichtend wäre. Im Zusammenhang mit Whistleblowing leichtfertig von moralischer Pflicht zu sprechen, verbietet sich nicht nur deshalb, weil der Loyalitätsgedanke dadurch zumindest strapaziert wird. Es verbietet sich auch deswegen, weil Whistleblower in der Regel ein hohes persönliches Risiko auf sich nehmen. Bei Vorgesetzten und Kollegen gelten sie oft als Nestbeschutzer. Sie machen sich unbeliebt, werden nicht mehr befördert, verlieren ihren Job und gefährden u.U. auch ihr Privatleben.
Von einer moralischen Pflicht zum Whistleblowing sollte man deshalb nur sprechen, wenn die betreffende Person über die genannten Bedingungen hinaus über handfeste Beweise verfügt und ihre Erfolgsaussichten die Risiken, die sie auf sich nimmt, aufwiegen.
5. Whistleblower sollten besser geschützt werden
Whistleblowerinnen und Whistleblower sind in der Schweiz nur unzureichend geschützt. Um das Risiko, das sie auf sich nehmen, zu mindern, ist eine Änderung des Obligationenrechts dringend angezeigt. Entsprechende parlamentarische Vorstösse wurden bereits 2003 unternommen und seit 2008 liegt ein Entwurf für eine entsprechende Revision von Art. 321 abis vor. Es wird höchste Zeit, dass er endlich vor das Parlament kommt!
Fragen, Anmerkungen, Kommentare? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung
