Verbindlichkeiten

17.12.2010 11:43
Regelung der Verbindlichkeiten im rpg

Die Kirchgemeinden im Kanton Zürich haben sich im Rahmen des Konzeptes dazu verpflichtet, für Kinder, Jugendliche und Eltern bestimmte Angebote anzubieten.
Bisher waren es zwei, der Drittklass- und der Konfirmationsunterricht. Beim vollen Ausbau des Konzepts werden es fünf Angebote sein. Sie bilden ein in sich stimmiges Ganzes. Sie stellen Stationen auf dem Weg zur Konfirmation dar. Sie kommen dem Recht der Heranwachsenden auf eine Auseinandersetzung mit ihren Fragen des Glaubens entgegen.

Kirchliche Voraussetzung für die Konfirmation ist der Besuch der verbindlichen Angebote während der Primarschul- und Konfirmationszeit. Die fünf verbindlichen Angebote zusammen ergeben 192 Einheiten / Lektionen zu 60 Minuten, welche sich über acht Jahre verteilen.

Schulische Voraussetzung
für die Konfirmation ist der Besuch des Religionsunterrichts an der Volks- und Mittelschule.

Diese Gesamtverbindlichkeit schafft gleiches Recht unter den Heranwachsenden. Es ist entscheidend, dass alle Jugendlichen, aber auch alle Eltern, von denselben Voraussetzungen und Regeln ausgehen können.

Für neu zugezogene Kinder und Jugendliche bemüht sich die Kirchgemeinde im Kontakt mit den Familien um sinnvolle Einstiegsmöglichkeiten. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an eine Pfarrperson, eine Katechetin oder an die Kirchenpflege Ihrer Gemeinde.

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